Willkommen an der Hochschule Osnabrück, der größten Fachhochschule Niedersachsens! An drei Standorten bieten wir rund 100 Studiengänge mit Praxis­bezug, eine beeindruckende Lehr- und Forschungs­stärke sowie individuelle Entfaltungs­möglichkeiten. Unsere Studierenden profitieren von der wissenschaftlichen und beruflichen Expertise der Lehrenden, unserer internationalen Vernetzung und einem modernen Hochschul­management. Zur Unterstützung suchen wir Menschen, die innovativ handeln und ein Leben lang neugierig bleiben wollen.

In der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Hochschule Osnabrück ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Professur der BesGr. W 2 zu besetzen: 

PROFESSUR FÜR ÖFFENTLICHES RECHT, INSBESONDERE VERWALTUNGSRECHT

Kennziffer WiSo 311 P1024

Da die Studiengänge BA Öffentliche Verwaltung und BA Allgemeine Verwaltung den Verwaltungsnachwuchs des Landes Niedersachsen und seiner Kommunen ausbilden, bietet die ausgeschriebene Professur eine einzigartige Verbindung zwischen Hochschule und Verwaltungspraxis. Dem liegt eine enge Kooperation mit dem Innenministerium und niedersächsischen Kommunen zu Grunde. Die Professur soll dementsprechend praxisbezogene Lehre neben dem allgemeinen Verwaltungsrecht auch in verschiedenen Bereichen des besonderen Verwaltungsrechts durchführen.

Als Voraussetzungen für die Berufung auf eine Professur an der Hochschule Osnabrück gelten die Kriterien des NHG (https://www.hs-osnabrueck.de/​berufungen-und-recruitment/​berufungsverfahren/​formale-einstellungsvoraussetzungen/). Diese sind zwingend zu erfüllen.

Für die ausgeschriebene Professur sind diese Kriterien nach § 25 (1) NHG wie folgt spezifiziert:

  • Erwartet wird eine abgeschlossene juristische Ausbildung (1. Staatsexamen und 2. Staatsexamen) mit mindestens einem befriedigenden Ergebnis.
  • Der Nachweis der besonderen Befähigung zu vertiefter selbständiger wissenschaftlicher Arbeit ist i. d. R. über eine überdurchschnittliche Promotion zu erbringen. Der Nachweis promotionsadäquate Leistungen ist ggf. möglich.
  • Der berufliche Werdegang (5-jährige berufliche Praxis, davon mind. 3 Jahre außerhalb des Hochschulbereichs) muss nachweisliche Bezüge zu den Inhalten und Aufgaben der Professur aufweisen. Zudem müssen sich aus der Tätigkeit besondere Leistungen ergeben.
  • Einschlägige berufliche Erfahrungen bei der Anwendung des deutschen öffentlichen Rechts, insbesondere des Verwaltungsrechts mit Schwerpunkt(en) in mindestens einem Bereich des besonderen Verwaltungsrechts in der öffentlichen Verwaltung, und/oder der Verwaltungsgerichtsbarkeit.
  • Die Entwicklung unserer Studierenden, die Vermittlung von Wissen sowie die Begeisterung für die Besonderheiten des Faches stehen im Fokus der zukünftigen Stelleninhaberin/des zukünftigen Stelleninhabers (pädagogisch-didaktische Eignung in deutscher Sprache). Entsprechende Lehrerfahrungen – vorzugsweise mit Studierenden – sind daher nachzuweisen; unter anderem während einer Probelehrveranstaltung.

Darüber hinaus sind die folgenden Qualifikationen wünschenswert:

  • Erfahrungen mit inter‑​/transdisziplinärer Zusammenarbeit
  • Kooperativer Führungsstil gegenüber Studierenden und Mitarbeitenden
  • Gender- und Diversitykompetenz sowie interkulturelle Kompetenz
  • Erfahrungen bei der Identifikation von Metatrends in der Verwaltungsentwicklung (z. B. KI/Nachhaltigkeit/​Diversity/​Digitalisierung/​Fachkräftemangel) bzw. deren Gestaltung
  • Erfahrungen in der Selbstverwaltung/​Studiengangentwicklung
  • Fähigkeit und Bereitschaft zur Übernahme englischsprachiger Lehre

Wir freuen uns auf eine überdurchschnittlich qualifizierte Persönlichkeit, die sich bei uns in Lehre und Forschung und der Selbstverwaltung fachübergreifend einbringt. Motivierte Studierende, spannende Projekte und engagierte Kolleginnen und Kollegen warten auf Sie!

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Die Hochschule Osnabrück tritt für Geschlechtergerechtigkeit und personelle Vielfalt ein. Da wir den Anteil von Frauen in Forschung und Lehre erhöhen wollen, freuen wir uns besonders auf Bewerbungen von qualifizierten Frauen. Außerdem möchten wir verstärkt Bewerberinnen und Bewerber mit Kompetenzen in den Themenfeldern Gender, Diversity und Familiengerechtigkeit gewinnen. Für weitere Auskünfte können Sie sich gern an das Büro der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten (Telefon: 0541 969-⁠2955) wenden. Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar, soweit dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte in elektronischer Form – möglichst als ein PDF – unter Angabe der Kennziffer bis zum 20.11.2024 an folgende Adresse: