Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutschland mit über 7.000 Beschäftigten vertreten und kümmern uns um ein sehr breites und buntes Immobilienportfolio sowie die ökologische Nutzung und Pflege von Naturflächen des Bundes. Für diese vielseitigen und verantwortungsvollen Aufgaben suchen wir innovative Köpfe, die nachhaltig denken und handeln.
Im Stab Einkauf beschaffen wir alle Produkte und Dienstleistungen, die die BImA benötigt, von der Wildkühlkammer über Dienst‑Kfz bis hin zu Sicherheitsdienstleistungen und Energie. Dabei setzen wir auf Innovation und Nachhaltigkeit. Wir verfolgen die Marktentwicklungen aktiv und beraten die Fachbereiche im gesamten Ausschreibungsprozess.
Dafür brauchen wir Sie! Machen Sie mit uns BImA!
Sie haben ein Auge fürs Detail und Expertise im Vergaberecht? Dann werden Sie Teil unseres im Aufbau befindlichen jungen Teams und gestalten den gesamten Vergabeprozess aktiv mit – damit Bau- und Baunebenleistungen professionell und rechtssicher beschafft werden.
Was Sie bei uns tun:
- Vergabeverfahren leiten: Sie führen förmliche Ausschreibungen von Bau- und Baunebenleistungen durch und stellen sicher, dass alle Prozesse vergaberechtskonform ablaufen.
- Aktives Teamworking: Mit Ihrem fundierten, vergaberechtlichen Know‑how unterstützen Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen bei der Planung und Durchführung von Beschaffungsvorhaben, stehen im engen Kontakt mit den Planungsbüros und sorgen für eine reibungslose Zusammenarbeit.
- Ideen und Erfahrungen einbringen: Sie aktualisieren bestehende Abläufe, Arbeitsanweisungen sowie Mustervorlagen und sorgen für deren kontinuierliche Optimierung und rechtliche Aktualität.
- Grundsatzangelegenheiten bearbeiten: Für vergaberechtliche Grundsatzfragen zur Beschaffung von Bau- und Baunebenleistungen finden Sie fundierte Lösungen.
Bringen Sie Ihre vergaberechtliche Kompetenz ein und gestalten Sie mit uns effiziente und transparente Vergabeprozesse!
Wir arbeiten mobil und flexibel. Gleichwohl fallen auf dem Dienstposten/Arbeitsplatz gelegentlich Dienstreisen, auch im gesamten Bundesgebiet, an. Diese Dienstreisen werden grundsätzlich mit ausreichend zeitlichem Vorlauf geplant, sodass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleistet ist.
Was Sie mitbringen:
- Ausbildung: Sie verfügen über ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor/Diplom [FH]) der Fachrichtungen Betriebswirtschaft, Verwaltungswirtschaft, Rechtswissenschaften, Verwaltungsrecht, Wirtschaftsrecht, Architektur, Bauingenieurwesen oder eine vergleichbare Qualifikation.
- Erfahrung: Sie bringen Kenntnisse und praktische Erfahrung in der Anwendung des Vergaberechts bei nationalen und EU‑weiten Verfahren mit.
- Know-how: Mit der Struktur und Anwendung von AVA‑Software, vor allem bei der Erstellung von Leistungsverzeichnissen nach GAEB‑Standard, sind Sie vertraut. Zudem sind Sie versiert im Umgang mit den gängigen Büroanwendungen in Microsoft Office (insbes. Excel, Word), entwickeln Ihre digitalen Fähigkeiten kontinuierlich weiter und stehen dem Einsatz digitaler Tools positiv gegenüber.
- Persönlichkeit: Eine äußerst sorgfältige, zuverlässige und strukturierte Arbeitsweise zeichnet Sie aus. Außerdem legen Sie großen Wert auf eine serviceorientierte Arbeitsweise und verfügen über ein gutes Urteilsvermögen.
Was Sie von uns erwarten können:
- Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in einem engagierten Team und einem interessanten Aufgabenspektrum.
- Persönliche und fachliche Weiterbildungsmöglichkeiten durch ein vielfältiges Fortbildungsangebot.
- Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeit durch orts- und zeitflexibles Arbeiten sowie Teilzeitmöglichkeiten.
- 30 Tage Urlaub, Diensthandy, ÖPNV‑Jobticket, betriebliche Altersvorsorge und Kurse zur Gesundheitsförderung.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann bewerben Sie sich online bis zum 15. Dezember 2025 über die zentrale Bewerbungsplattform INTERAMT unter der Stellen‑ID 1361063.
Die Auswahlgespräche finden voraussichtlich in der 4. Kalenderwoche (2026) statt.
Haben Sie noch Fragen?
Für Fragen zum Bewerbungsverfahren steht Ihnen Frau Adam unter der Telefonnummer +49 228 37787‑274 gerne zur Verfügung.
Bei Fragen zum Aufgabenbereich wenden Sie sich bitte an Frau Brunn unter der Telefonnummer +49 228 37787‑8806.
Weitere Informationen finden Sie auch unter https://karriere.bundesimmobilien.de.
Hinweise zum Datenschutz und zur Speicherung Ihrer Daten nach DSGVO im Zuge Ihrer Bewerbung bei der BImA finden Sie unter https://www.bundesimmobilien.de/datenschutz.
Hinweise:
Die Arbeitsplätze in der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sind grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigung geeignet. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird für den jeweiligen Arbeitsplatz geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere Anforderungen des Arbeitsplatzes, gewünschte Gestaltung der Teilzeit) entsprochen werden kann.
Die Auswahl erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Bei gleicher Eignung werden Frauen nach dem Bundesgleichstellungsgesetz vorrangig berücksichtigt. Wir freuen uns besonders über Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen und stellen diese bei gleicher Eignung bevorzugt ein. Im Rahmen des Bundesgleichstellungsgesetzes ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben bestrebt, den Anteil der Frauen – insbesondere auf höherwertigen Dienstposten/Arbeitsplätzen – zu erhöhen und fordert deshalb Frauen besonders zu Bewerbungen auf.
Sofern Sie im Ausland einen Hochschulabschluss erlangt haben, fügen Sie bitte Ihren Bewerbungsunterlagen einen Nachweis über die Gleichwertigkeit des Abschlusses bei. Informationen zur Anerkennung internationaler Abschlüsse finden Sie bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben darf keine neuen Beamtenverhältnisse begründen. Eine Übernahme von verbeamteten Personen (statusgleich oder nächstniedrigere Besoldungsgruppe) ist mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) möglich.